Erste Schritte
Wir wissen, was zu tun ist. Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Wir begleiten und unterstützen Sie von Beginn an, menschlich, kompetent und erfahren.
Grundsätzlich sind je nach den Umständen des Sterbefalles unterschiedliche Schritte zu veranlassen.
Ein Sterbefall zu Hause:
Verstirbt ein naher Angehöriger zu Hause, sollten Sie umgehend den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst verständigen. Dieser stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Setzen Sie sich gerne sofort mit uns in Verbindung, dann sprechen wir das weitere Vorgehen ab.
Ein Sterbefall in Kliniken und Krankenhäusern:
Der zuständige Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Alles Weitere nehmen wir Ihnen ab.
Ein Angehöriger wird tot aufgefunden:
Verständigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst, dieser muss unter Umständen die zuständige Polizeibehörde informieren. Diese erteilt dann ggf. die Freigabe oder leitet weitere Maßnahmen ein. Setzen Sie sich in dem Fall auch umgehend mit uns in Verbindung, wir nehmen Ihnen die Organisation und Kommunikation mit den Behörden gerne ab.
Zur Regelung der Formalitäten benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen (nur in Ausnahmefällen aktuelle Meldebscheinigung)
- bei Verheirateten / Lebenspartnerschaften:
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder
Lebenspartnerschaft oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil
(Familienstammbuch mit Heiratsurkunde bzw. Abschrift des Familienbuches) - bei Verwitweten (zusätzlich zu o.g.):
Sterbeurkunde des Ehegatten - bei Geschiedenen (zusätzlich zu o.g.):
rechtskräftiges Scheidungsurteil - bei Ledigen:
Geburtsurkunde - Urkunden aus dem Ausland:
deutschsprachige, beglaubigte Übersetzung zusätzlich zu den original Urkunden - ausländische Staatsangehörigkeit:
Pass / Personalausweis / Reisepass des Heimatlandes und Aufenthaltstitel - sonstige Nachweise:
z. B. Bescheinigung zur Namensführung nach BVG, EGBGB, Registrierschein
Weiter benötigen wir:
- Rentenunterlagen (auch Firmen- und Betriebsrenten) bzw. Unterlagen von den Pensionskassen
- Krankenversichertenkarte
- Versicherungspolicen (Sterbegeldversicherungen)
- Urkunde der Grabstelle (wenn bereits vorhanden)
- Sonstige Unterlagen (sofern wir Ihnen diesbezüglich die Regelung abnehmen sollen)