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Finanzierung

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Finanzielle Sicherheit

Bestattungskosten stellen heutzutage oft eine große finanzielle Belastung für Angehörige dar, denn allein für den Kauf einer geeigneten Grabstelle kommen je nach Stadt oder Gemeinde schnell einige hundert bis einige tausend Euro an Kosten zusammen.

Schon dadurch ist es ratsam, im Vorfeld für eine geeignete Absicherung zu sorgen.

Ob Sie diese Absicherung verbunden mit einer Bestattungsvorsorge oder losgelöst von selbiger regeln möchten, ist dabei unerheblich.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld persönlich über den zu erwartenden Kostenrahmen, der Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Mit dem Wissen über die Kostenhöhe lässt sich dann gut eine Entscheidung der finanziellen Absicherung treffen. Hier empfehlen wir Ihnen, je nach Ihrer persönlichen Situation folgende Möglichkeiten.

 

 

Absicherung über eine Treuhandeinlage bei der
Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

 

Wie funktioniert es?

1. Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt direkt an die Treuhand.

2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter. Unter Umständen entstehen hier Gewinnentschädigungsansprüche gemäß BGB seitens des Bestatters.

  

Absicherung über eine Sterbegeldversicherung

Sehr wichtig ist, dass eine Sterbegeldversicherung keine Geldanlage – im Gegenteil kann sie gar unrentabel sein - sondern eine Risikoabsicherung darstellt.
Demgegenüber steht aber der Vorteil, durch geringe monatliche Raten schnell eine Deckung der finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge zu erreichen.
Des Weiteren ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung auch meist noch im hohen Alter und ohne vorherige Gesundheitsprüfung möglich.

Die Rahmenbedingungen sind je nach Versicherunsanbieter und -modell unterschiedlich, folgen aber im wesentlichen den Kriterien

  • die Höhe des monatlichen Beitrages richtet sich nach Lebensalter zum Versicherungsbeginn als auch nach der Höhe der Versicherungssumme
  • nach dem Erreichen der Sperrfristen (meistens zwischen 12 und 36 Monaten) ist die volle Versicherungsdeckung erreicht
  • Abschluss ohne vorherige Gesundheitsprüfung
  • meist verdoppelt sich die Versicherungssumme bei Tod durch einen Unfall

Zur finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge wird dann der Bestatter, mit dem der Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen ist, bei der Versicherung widerruflich als Bezugsberechtigter eingetragen.

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